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Nordlicht Fotografie und Nordlicht Fotoagentur

Inhaber:

Nordlicht Bildagentur Claus Harlandt e.K.

Togenkamp 1      24558 Henstedt-Ulzburg      Deutschland/Germany

Telefon: 04193-76573  Fax: 04193-79952  eMail:  info@fotostudio-nordlicht.de


Inhaltlich verantwortlich gemäß § 6 MDStV Claus Harlandt

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Rechtliche Hinweise
 
Die in unseren Internetseiten enthaltenen Aussagen und Angaben basieren auf Informationen, die NORDLICHT gründlich recherchiert oder aus allgemein zugänglichen, von uns nicht überprüfbaren Quellen, die wir für verlässlich erachten, bezogen hat. Die einzelnen Informationen aus diesen Quellen konnten nur auf Plausibilität überprüft werden, eine Kontrolle der sachlichen Richtigkeit fand insoweit nicht statt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen auf unseren Internetseiten. Dies gilt auch für Internetseiten anderer Anbieter, zu denen Sie über einen Hyperlink gelangen. Für den Inhalt dieser Seiten übernimmt NORDLICHT keine Verantwortung und Haftung.

Copyright

Sämtliche Fotos und Bilder auf dieser Website sind Eigentum von Nordlicht. Jegliche Verwendung ist nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung erlaubt.


Inhaltlich verantwortlich gemäß § 6 MDStV

Claus Harlandt

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Impressum

Nordlicht Bildagentur Claus Harlandt e.K.

Bildagentur & Fotoproduktion - Atelier für Fotodesign - Presse- & Medienservice

Togenkamp 1      24558 Henstedt-Ulzburg      Deutschland/Germany

Telefon: 04193-76573  Telefax: 04193-79952      eMail:  info@fotostudio-nordlicht.de

USt.-Id.-Nr. DE 134 358 757     HRA-Nr. 2937     AG Kiel Handelregister

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AGB

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen von Nordlicht Fotografie  (Inhaber Nordlicht Bildagentur Claus Harlandt e.K.  D-24558 Henstedt-Ulzburg)


I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Nordlicht Fotografie (nachfolgend Nordlicht genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots von Nordlicht durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Nutzung / Verwendung / Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass Nordlicht diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Nordlicht.

II. Überlassenes Bildmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form es vorliegt. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von Nordlicht gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. Nordlicht ist berechtigt das gelieferte Bildmaterial für nicht kommerzielle Referenzzwecke, Eigenwerbungsmaßnahmen und Präsentationen in Mappen, in Printmedien, in Büchern, im Internet und in allen anderen Medien zu nutzen. Von Nordlicht produziertes Bildmaterial, welches vom Kunden nicht übernommen oder erworben wird, kann von Nordlicht in vollem Umfang kommerziell genutzt und kommerziell vertrieben werden, es sei denn Rechte von Dritten werden verletzt. In diesem Fall sind die entsprechenden Rechte (z.B. Model - oder Property Release) von Nordlicht separat einzuholen und schriftlich zu vereinbaren.
3. Vom Kunden zusätzlich in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum von Nordlicht, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial / die Bilddaten sorgfältig zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

III. Nutzungsrechte
1. Wurde nichts anderes vereinbart, erwirbt der Kunde grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung für den vorher angegebenen Zweck.
2. Zeitliche, räumliche oder branchenspezifische Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige für den vereinbarten Verwendungszweck in Rechnung gestellte Gesamthonorar.
Ausschließliche Nutzungsrechte bedingen einen Aufschlag von mindestens 200% auf das jeweilige für den vereinbarten Verwendungszweck in Rechnung gestellte Gesamthonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Nordlicht. Das gilt insbesondere für:
* eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
* jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
* die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnet-optische oder elektronische Trägermedien wie DVD, CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient,
* jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf DVD, CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
* jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
* die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von Nordlicht vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

IV. Haftung
Nordlicht übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular (Einverständnis-Erklärung der/des Fotomodelle/-s) beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen von persönlichen Eigentum, - Besitz, Marken, Produkten, Sammlungen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

V. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach den Fotoproduktionskosten (Honorar pro Foto oder Stunden- bzw. Tageshonorarsatz), eventuell anfallenden Nebenkosten (z.B. Material-, Modell-, Reise- oder externen Dienstleistungskosten - siehe Ziff. V 3. AGB) und dem Nutzungshonorar (Lizenzhonorar) für den vereinbarten Verwendungszweck, der nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) ermittelt wird.Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 2. oder 3. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4. Das Honorar gemäß IV. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens € 100,00 pro Aufnahme an.
5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.

VI. Rückgabe des Bildmaterials
1. Das Bildmaterial (Datensatz auf Speichermedium, Datensatz per Datenübertragung oder analoger Bildträger) ist unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung nicht mehr zu verwenden, zu löschen, bzw. zurück zu senden. Weitere Verwendung bedarf der schriftlichen Genehmigung von Nordlicht vor der Nutzung . Nach erfolgter Verwendung oder Veröffentlichung sind zwei Belegexemplare unaufgefordert an Nordlicht zu senden.
2. Überlässt Nordlicht auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie von Nordlicht schriftlich bestätigt worden ist.
3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang bei Nordlicht.VII. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von Nordlicht) erfolgten Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes analoges Bildmaterial (Fotoabzüge, Filme oder Dias) ist Schadensersatz zu leisten, ohne dass Nordlicht die Höhe des Schadens nachzuweisen hat, in Höhe von € 100,00 pro analogem Bildmaterial (Fotoabzüge, Filme oder Dias).
3. Durch die in Ziffer VII. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

VIII. Recht 
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Henstedt-Ulzburg. 



Allgemeine Liefer- u. Geschäftsbedingungen von Nordlicht Fotografie „IhrTraumfoto - Kreative Portraits“
(Inhaber Nordlicht Bildagentur Claus Harlandt e.K. 24558 Henstedt-Ulzburg)

I. Allgemein                                                                                                           1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Nordlicht Fotografie (nachfolgend Nordlicht genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots von Nordlicht durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Verwendung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass Nordlicht diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Nordlicht.

II. Überlassenes Bildmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form es vorliegt. Sie gelten für Fotoaufnahmen sowie für analoges und digitales Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von Nordlicht gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. Nordlicht ist berechtigt das gelieferte Bildmaterial und auch das produzierte nicht gelieferte Bildmaterial für nicht kommerzielle Referenzzwecke, Eigenwerbungsmaßnahmen und Präsentationen in Mappen, in Printmedien, in Büchern, im Internet und in allen anderen Medien zu nutzen. Eine mögliche kommerzielle Nutzung (z.B. Vertrieb des Bildmaterials) ist ausgeschlossen und wird bei Bedarf gesondert angefragt und mit dem Kunden schriftlich vereinbart.
3. Vom Kunden zusätzlich in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt urheberrechtlich Eigentum von Nordlicht.
5. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.I. Allgemeines

III. Nutzungsrechte
1. Wurde nichts anderes vereinbart, erwirbt der Kunde grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur Verwendung für den privaten Gebrauch.
2. Jede über Ziff. III 1. AGB hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Nordlicht. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, werbliche Nutzungen, Veröffentlichungen und digitale Weiterverwendungen.
3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

IV. Haftung
Nordlicht übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular (Einverständnis-Erklärung der/des Fotomodelle/-s) beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen von persönlichem/-n Eigentum, - Besitz, Marken, Produkten, Sammlungen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

V. Preise
1. Es gilt unsere aktuelle Preisliste inklusiv der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Die Preise gelten nur für private Nutzungen der Fotoaufnahmen. Soll der Preis auch für werbliche oder kommerzielle Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich vorher zu vereinbaren.

VI. Bezahlung
1. Der Aufnahmepreis ist beim Fototermin nach dem Fotografieren zu bezahlen. Fotoabzüge sind bei deren Erhalt zu bezahlen. Bei Versandwunsch von Bestellungen ist der Betrag bei Aufgabe der Bestellung vorab zu bezahlen. Bei Fernbestellung ist eine Vorabüberweisung vor dem Ausgang der Bestellung notwendig.

VIII. Recht
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Henstedt-Ulzburg.



Allgemeine Liefer-, Lizenz- und Geschäftsbedingungen (AGB) der Nordlicht Bildagentur Claus Harlandt e.K. und der Internet-Bildagentur nordlicht-online

A. Allgemeines                                                                                                    1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer-, Lizenz- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von der Nordlicht Bildagentur Claus Harlandt e.K. und nordlicht-online (im folgenden Nordlicht genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots von Nordlicht durch den Kunden, spätestens jedoch mit dem Herunterladen von Bilddaten von unserer Website bzw. aus unserer Online-Datenbank oder mit dem Empfang der Bilddaten z.B. per E-Mail oder auf CD-ROM bzw. der Annahme des Bildmaterials zur Verwendung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Anders lautenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass Nordlicht diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Nordlicht.

B. Überlassenes Bildmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassene Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form es vorliegt. Die AGB gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von Nordlicht gelieferten Bildmaterial um Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 UrhRG handelt.
3. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum von Nordlicht, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
4. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
5. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind sofort nach Erhalt spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

C. Nutzungsrechte für lizenzpflichtiges Bildmaterial (Rights-managed [RM])
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches nicht exklusives Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Mit dem Herunterladen von Feindaten (HighRes-Bilddaten) aus dem Bestand des lizenzpflichtigen Bildmaterials aus unserer Online-Datenbank entstehen dem Kunden Kosten (siehe Punkt C.12.). Das Abspeichern oder der Ausdruck von LowRes-Bilddaten (mit digitalem Wasserzeichen versehen) für Auswahl, Sortierung, Layout- oder Probeanwendung sowie Kundenpräsentation ist kostenlos.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert und schriftlich vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für welches das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über Punkt C.3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Nordlicht. Das gilt insbesondere für: - eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, - jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials, - die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetoptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, VCD, DVD, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Punkt C.3. AGB dient, - jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, VCD, DVD, Disketten oder ähnlichen Datenträgern, - jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt), - die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht durch Abzeichnen oder Nachstellen entstellt wiedergegeben werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
7. Jegliche redaktionelle – oder werbliche Nutzung, redaktionelle Wiedergabe sowie sämtliche Weitergabe an Dritte (soweit zulässig) des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von Nordlicht vorgegebenen Urhebervermerks: “nordlicht-online”. Der Kunde bzw. Verwender hat Nordlicht von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.
8. Der Kunde bzw. Verwender des Bildmaterials ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Kunde bzw. Verwender trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder Urheberrechts durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernehmen wir keine Haftung. Verwendungen, die abgebildete Personen oder privates Eigentum herabwürdigen oder im negativen, kriminellen, anstößigen oder pornografischen Zusammenhang darstellen, sind nicht gestattet und machen den Kunden bzw. Verwender allein schadenersatzpflichtig. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung haftet allein der Kunde bzw. Verwender gegenüber etwaigen Dritten.
9. Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur mit deren Namen und nur redaktionell erfolgen.
10. Nur die Bilder von und mit Personen, Kunstwerken oder privatem Eigentum, die mit dem Zusatz ”Model release vorhanden” – bei Personen und „Object release vorhanden“ – bei Kunstwerken oder privaten Eigentum im Previewfenster der Datenbank gekennzeichnet sind, können uneingeschränkt (bis auf die Einschränkungen unter Punkt C.8.) redaktionell und werblich verwendet werden, falls hier nicht zusätzlich auch eine Verwendungseinschränkung aufgeführt ist. Bei allen anderen Bildern sowie bei Presseaufnahmen liegen Nordlicht keine Einverständniserklärungen zur Veröffentlichung der auf diesen Bildern abgebildeten Personen oder Objekte vor. Des weiteren gewährleistet Nordlicht bei diesen Bildern keine Rechte und Garantien für Namen, Marken, Warenzeichen, Logos, Produktverpackungen, Architektur, Kunstwerke, geschützte Designs und geschützte Objekte. Bei solchen Bildern muss der Kunde bzw. Verwender dafür sorgen, dass die benötigten Einverständniserklärungen zur Verwendung oder benötigte Rechte Dritter eingeholt werden.
11. Es ist nicht gestattet, das Bild als Teil einer Dienstleistungsmarke oder eines Markenzeichens zu verwenden oder Markennamen, Markenrechte, Dienstleistungsmarken oder Warenzeichen anderer zu verletzen.
12. Für das Herunterladen von lizenzpflichtigem Bildmaterial ([RM] HighRes-Bilddaten) wird pro Bild eine Gebühr von 10,00 EUR in Rechnung gestellt. Die Gebühr entfällt bei honorarpflichtiger Nutzung des Bildmaterials. Mit der Bezahlung dieser Gebühr erwirbt der Kunde bzw. Verwender keine Nutzungsrechte an dem heruntergeladenen Bildmaterial, sondern darf das Bildmaterial nur für die nähere Begutachtung, zur Erstellung einer Kundenpräsentation oder Layouts zur Probe- bzw. Testanwendung verwenden. Die Gebühr lizenziert das Bildmaterial weder für die hauseigene noch für die externe Nutzung in Endprojekten.
13. Nach der Verwendung sind uns zwei Belegexemplare unaufgefordert zuzuschicken oder im Fall der elektronischen Nutzung per E-Mail, CD-ROM, CD oder DVD zuzusenden.

D. Nutzungsrechte und Sonderbestimmungen für lizenzpflichtiges Bildmaterial mit Festpreis-Nutzung (TopPrice [TP])
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches nicht exklusives Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Das Herunterladen von Feindaten (HighRes) ist eine verbindliche Nutzung des Bildmaterials und gilt als Erwerb des einmaligen Nutzungsrechtes zu dem jeweiligen im Previewfenster des entsprechenden Bildes angezeigten Honorar. Das Abspeichern oder der Ausdruck von LowRes-Bilddaten (mit digitalem Wasserzeichen versehen) für Auswahl, Sortierung, Layout- oder Probeanwendung sowie Kundenpräsentation ist kostenlos.
2. Das im Previewfenster angegebene Honorar (Nettopreis) ist der Lizenzbetrag für eine einmalige verwendungsunabhängige Nutzung des angezeigten Bildes, d.h. das Bild kann sofort heruntergeladen werden, ohne das vorher das Honorar mit Nordlicht auszuhandeln ist oder Verwendungsangaben mitzuteilen sind. Das TopPrice-Bildmaterial kann sowohl redaktionell als auch werblich einmalig verwendet werden. Es ist nach der einmaligen Verwendung bzw. Fertigstellung des Projektes spätestens jedoch 60 Tage nach Erhalt des digitalen Bildmaterials zu löschen. Für erneute Verwendung, Neuauflage, Nachdruck oder Nutzung in weiteren Projekten ist das Bildmaterial durch erneute Zahlung des Nutzungshonorars neu zu lizenzieren. Hierzu ist ein erneutes Herunterladen des Bildmaterials oder eine kurze Mitteilung über die zusätzliche Nutzung an Nordlicht vor der Verwendung nötig.
3. Nach der Verwendung sind uns zwei Belegexemplare unaufgefordert zuzuschicken oder im Fall der elektronischen Nutzung per E-Mail, CD-ROM, CD oder DVD zuzusenden.
4. Jede über Punkt D.1. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist erneut honorarpflichtig. Das gilt insbesondere für: - eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, - jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials, - die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetoptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, VCD, DVD, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials dient, - jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, VCD, DVD, Disketten oder ähnlichen Datenträgern, - jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt), - die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht durch Abzeichnen oder Nachstellen entstellt wiedergegeben werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
7. Jegliche redaktionelle – oder werbliche Nutzung, redaktionelle Wiedergabe sowie sämtliche Weitergabe an Dritte (soweit zulässig) des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von Nordlicht vorgegebenen Urhebervermerks: “nordlicht-online”. Der Kunde bzw. Verwender hat Nordlicht von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.
8. Der Kunde bzw. Verwender des Bildmaterials ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Kunde bzw. Verwender trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder Urheberrechts durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernehmen wir keine Haftung. Verwendungen, die abgebildete Personen oder privates Eigentum herabwürdigen oder im negativen, kriminellen, anstößigen oder pornografischen Zusammenhang darstellen, sind nicht gestattet und machen den Kunden bzw. Verwender allein schadenersatzpflichtig. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung haftet allein der Kunde bzw. Verwender gegenüber etwaigen Dritten.
9. Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur mit deren Namen und nur redaktionell erfolgen.
10. Nur die Bilder von und mit Personen, Kunstwerken oder privatem Eigentum, die mit dem Zusatz ”Model release vorhanden” – bei Personen und „Object release vorhanden“ – bei Kunstwerken oder privaten Eigentum im Previewfenster der Datenbank gekennzeichnet sind, können uneingeschränkt (bis auf die Einschränkungen unter Punkt C.8.) redaktionell und werblich verwendet werden, falls hier nicht zusätzlich auch eine Verwendungseinschränkung aufgeführt ist. Bei allen anderen Bildern liegen Nordlicht keine Einverständniserklärungen zur Veröffentlichung der auf diesen Bildern abgebildeten Personen oder Objekte vor. Des weiteren gewährleistet Nordlicht bei diesen Bildern keine Rechte und Garantien für Namen, Marken, Warenzeichen, Logos, Produktverpackungen, Architektur, Kunstwerke, geschützte Designs und geschützte Objekte. Bei solchen Bildern muss der Kunde bzw. Verwender dafür sorgen, dass die benötigten Einverständniserklärungen zur Verwendung oder benötigte Rechte Dritter eingeholt werden.
11. Es ist nicht gestattet, das Bild als Teil einer Dienstleistungsmarke oder eines Markenzeichens zu verwenden oder Markennamen, Markenrechte, Dienstleistungsmarken oder Warenzeichen anderer zu verletzen.

E. Lizenzbedingungen (Lizenzvertrag) für lizenzfreies Bildmaterial (Royalty free [RF])
1. Die Lizenzbedingungen für Royalty-free-Bildmaterial sind Teil der AGB von Nordlicht und Grundlage zur Nutzung von lizenzfreiem Bildmaterial. Mit dem Herunterladen von Royalty-free-Bildmaterial aus der Datenbank oder der Anforderung von Royalty-free-Bildmaterial per E-Mail oder auf CD-ROM/DVD von Nordlicht akzeptiert der Kunde bzw. Verwender (im folgenden Lizenznehmer genannt) die Lizenzbedingungen von Nordlicht (im folgenden Lizenzgeber genannt).
2. Das Abspeichern oder der Ausdruck von LowRes-Bilddaten (mit digitalem Wasserzeichen versehen) für Auswahl, Sortierung, Layout- oder Probeanwendung sowie Kundenpräsentation ist kostenlos.
3. Das Herunterladen von Feindaten (HighRes) ist eine verbindliche Nutzung des Bildmaterials und gilt als Erwerb des Nutzungsrechtes (Royalty-free-Lizenz) zu dem jeweiligen im Previewfenster des entsprechenden Bildes angezeigten Honorar. Die Lizenzierung erfolgt durch die Annahme des Bildmaterials mit dem Herunterladen aus der Online-Datenbank, dem Empfang per E-Mail oder dem Erhalt bzw. dem Öffnen des Datenträgers (z.B. einer CD-ROM) und durch die Zahlung des Nutzungshonorars nach Rechnungserhalt.
4. Hinsichtlich der angebotenen Bilder werden nur die nicht exklusiven Nutzungsrechte übertragen, also nur die Verwendungen lizenziert.
5. Die Nutzung des Bildmaterials hängt von der vorherigen Bezahlung der vollen Lizenzgebühr und der Einhaltung der Lizenzbedingungen (Punkt E.1. bis E.17.) ab.
6. Der Lizenzgeber gewährt nur das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, das Royalty-free-Bildmaterial weltweit und dauerhaft zu nutzen und zu reproduzieren, und zwar mit folgender Maßgabe: a) Verwendung zu Druckzwecken, insbesondere alle Arten von bedrucktem und greifbarem Material einschließlich redaktionellen und werblichen Zwecken. b) Verwendung zu Nichtdruckzwecken, also als digitales und elektronisches Material, wobei vom Kunden deutlich herauszustellen ist, dass das Bildmaterial bzw. die Bilddaten von Dritten nicht heruntergeladen werden dürfen und die Bilder nicht größer als 480 x640 Pixel Auflösung sind.
7. Die durch diese Lizenzbedingungen gewährten Rechte sind nicht übertragbar, ihre Verwendung ist, auch bei Weiterverarbeitung, ausschließlich auf die Nutzung für ein Endprodukt beschränkt. Es ist nicht gestattet, Nutzungsrechte zu übertragen, sonstige Nutzung durch Dritte zu gewähren oder die Daten oder Bilder an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dass sie an der Produktion oder Herstellung des Endproduktes des Lizenznehmers mitwirken. Die Bilder dürfen nicht gemeinsam mit anderen genutzt, kopiert oder Dritten zugänglich gemacht werden; der Aufbau eines Netzwerkes aus Servern mit oder ohne zentralem Standort, das den Zugriff durch Dritte ermöglicht, ist unzulässig. Es ist nicht gestattet, die Bilder in einem herunterladbaren FTP oder ähnlichem Format online zu bringen.
8. Es ist nicht gestattet, das Bild als Teil einer Dienstleistungsmarke oder eines Markenzeichens zu verwenden oder Markennamen, Markenrechte, Dienstleistungsmarken oder Warenzeichen anderer zu verletzen. Der Lizenzgeber haftet nicht für Bildmaterial, auf denen Markenzeichen, geschützte Produkte, Designs oder Grafiken abgebildet sind. Der Lizenznehmer ist für die Einholung der erforderlichen Genehmigungen selbst verantwortlich.
9. Das Bildmaterial darf nicht in einem negativen, obszönen, herabwürdigenden, entstellenden, diffamierenden, pornografischen, ungesetzlichen oder persönlichkeitsrechtsverletzenden Zusammenhang gebracht werden oder in einem solchen Zusammenhang verwendet werden. Der Lizenznehmer trägt die alleinige Verantwortung für die Verwendung des Bildmaterials in Verbindung mit anderem Material, da der Lizenzgeber nicht alle möglichen Verwendungen vorhersehen kann.
10. Es darf eine Sicherungskopie des Bildmaterials erstellt werden; diese darf jedoch nur dann genutzt werden, wenn das Original beschädigt oder abhanden gekommen ist.
11. Sollte die erteilte Lizenz wegen Verstoßes gegen diese Lizenzbedingungen fristlos gekündigt werden, darf das Bildmaterial bzw. Bilddaten auf CD-ROM oder anderen Datenträgern nicht weiter genutzt werden. Alle entsprechenden Bilddaten sind dann unverzüglich zu löschen, dies gilt auch für die Sicherungskopien. Die Löschung ist dem Lizenzgeber nach Eingang der Kündigung unverzüglich schriftlich zu bestätigen.
12. Der Lizenznehmer hat neben den Lizenzbedingungen bei der Verwendung des Bildmaterials auch wettbewerbsrechtliche, markenzeichenrechtliche und verbrauchsmusterrechtliche Bestimmungen zu beachten. Er ist gegenüber dem Lizenzgeber zum Ersatz jeglichen Schadens verpflichtet, der aus derartigen Verletzungen entsteht, und hat den Lizenzgeber von jeglicher Inanspruchnahme oder Forderungen durch Dritte freizuhalten. Der Lizenznehmer übernimmt die volle Haftung für die Nutzung der Bilder und stellt den Lizenzgeber von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Verwendung der Bilder ergeben.
13. Für den Fall, dass die Bilddaten oder die Medien, auf denen die Bilddaten geliefert werden, beschädigt oder defekt sind, behalten wir uns eine Nachlieferung als Ersatz vor. Bei weiterhin nicht bestimmungsgemäßer Nutzbarkeit des Bildmaterials durch den Lizenznehmer auf Grund von Schäden, Störungen oder Fehlern des Bildmaterials übernimmt der Lizenzgeber keine Haftung für Ausfälle, Verluste oder Schäden, die durch nicht nutzbares Bildmaterial entstanden sind. Falls eine mangelfreie Nachlieferung nicht möglich ist, beschränkt sich die Haftung des Lizenzgebers im Hinblick auf das jeweilige Bild bzw. Bilddaten auf CD-ROM oder anderen Datenträgern in Gänze je nach Wunsch des Lizenznehmers entweder auf den Ersatz durch vergleichbares Bildmaterial oder die Erstattung des Lizenzhonorars (Kaufpreis). Für Fehler, die bei Online-Übermittlungen von Bildmaterial oder Herunterladen von der Online-Datenbank des Lizenzgebers entstehen, übernimmt der Lizenzgeber keine Haftung.
14. Der Lizenzgeber garantiert für die Zeit von 90 Tagen ab dem Tag des Erhalts oder der Lieferung des Bildmaterials die ordnungsgemäße, technische Nutzbarkeit des Bildmaterials. Bei Material- und/oder Herstellungsfehlern hat der Lizenznehmer Anspruch auf Nachlieferung (gem. Punkt E.13.).
15. Jegliche redaktionelle – oder werbliche Nutzung, redaktionelle Wiedergabe sowie sämtliche Weitergabe an Dritte (soweit zulässig) des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von Nordlicht vorgegebenen Urhebervermerks: “nordlicht-online”. Der Kunde bzw. Verwender hat Nordlicht von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.
16. Bei Verstoß gegen die Lizenzbedingungen des Lizenzgebers oder unbefugter Verwendung des Bildmaterials in jeglicher Art und Weise durch den Lizenznehmer wird unabhängig von Schadensersatzansprüchen ein Mindesthonorar in Höhe des Fünffachen des entsprechenden Lizenzhonorars (Kaufpreis) fällig.
17. Sollte eine oder sollten mehrere Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen unzulässig oder unwirksam sein, tritt an deren Stelle eine zulässige oder wirksame Bestimmung, die dem beabsichtigten Zweck und Erfolg am nächsten kommt. Die Wirksamkeit der übrigen Lizenzbedingungen wird dadurch nicht berührt. Dies gilt sinngemäß auch für etwaige Regelungslücken. Für diese Lizenzbedingungen gilt, auch bei Auslandsberührung, ausschließlich deutsches Recht. Als Gerichtsstand und Erfüllungsort wird, soweit gesetzlich, zulässig der Unternehmenssitz des Lizenzgebers bestimmt.

F. Honorare
1. Für lizenzpflichtiges Bildmaterial gilt das vor der Nutzung vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Für Royalty-free-Bildmaterial (Dauernutzung) und TopPrice-Bildmaterial (Einmalnutzung) gilt das im Previewfenster (Vorschaubildfenster) angegebene Honorar. Alle Honorar- und Preisangaben in Angeboten, Preislisten, Unterlagen, Geschäftsbedingungen und der Online-Bilddatenbank verstehen sich stets netto ohne Mehrwertsteuer und Künstlersozialversicherungsabgabe.
2. Das Honorar gilt für lizenzpflichtiges Bildmaterial und TopPrice-Bildmaterial nur für die einmalige nicht exklusive Nutzung des Bildmaterials. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dies schriftlich im voraus zu vereinbaren.
3. Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene, bestellte, heruntergeladene oder gelieferte Bildmaterial, trotz Nutzungsvereinbarung bei lizenzpflichtigen Bildmaterial oder trotz Herunterladen von High-Res-Bilddaten bei Royalty-free-Bildmaterial und bei TopPrice-Bildmaterial zum Festpreis, nicht veröffentlicht/verwendet wird. Die Nutzung (Ausdruck oder Download mit Speicherung) von Low-Res-Bilddaten, die mit einem Copyrightschutz durch Wasserzeichen versehen sind, ist für Sortierungs-, Layout, Präsentations- und Auswahlzwecke gedacht und kostenlos.
4. Das Honorar ist spätestens binnen 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Kunde in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.

G. Rückgabe des Bildmaterials
1. Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Auswahl, spätestens jedoch nach 30 Tagen nach dem Lieferdatum zurückzusenden. Zur Veröffentlichung oder zur vereinbarten Nutzung einbehaltenes Bildmaterial ist nach der Veröffentlichung, spätestens jedoch 90 Tage nach dem Lieferdatum, unaufgefordert mit zwei Belegexemplaren zurückzusenden. Eine Verlängerung der 90 Tage-Frist bedarf der schriftlichen Genehmigung von Nordlicht. Lizenzpflichtiges digitales Bildmaterial ist nach dessen Nutzung oder Veröffentlichung sofort zu löschen.
2. Überlässt Nordlicht auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis analoges Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie von Nordlicht schriftlich bestätigt worden ist.
3. Die Rücksendung von analogem Bildmaterial erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang bei Nordlicht. Es ist daher ratsam, Sendungen zu versichern (mit üblichen Transportversicherungen der Paketdienste) oder sie als Paket mit Wert zu verschicken.

H. Gebühren, Kosten
1. Das Herunterladen von lizenzpflichtigem, hochaufgelösten HighRes-Bildmaterial für Layout- oder Auswahlzwecke (siehe Punkt C.12.) ist kostenpflichtig. Die Kosten hierfür betragen 10,00 EUR pro Bild. Die Kosten von 10,00 EUR entfallen bei dem Herunterladen eines lizenzpflichtigen Bildes zur verbindlichen honorarpflichtigen Nutzung. Die Kosten von 10,00 EUR pro Bild gelten auch für E-Mail Anforderungen von Bildern oder Abspeichern von Bilder auf Speichermedien zum Versand (z.B. auf CD-ROM) von lizenzpflichtigem Bildmaterial.
2. Durch den Auftrag/die Bestellung anfallende Kosten und Auslagen aufgrund besonderer Kundenwünsche (z.B. Material- und Laborkosten zur Fotoprint-Herstellung, Versand- und Transportkosten für Bildmateriallieferungen oder Konzeptionen und Gestaltungsvorschläge etc.) sind nicht im Nutzungshonorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
3. Gebühren und Kosten sind spätestens binnen 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist. Preisangaben für Gebühren und Kosten verstehen sich stets netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

I. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadenersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von Nordlicht erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials sowie bei Verstoß gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Nordlicht ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche.
2. Bei einem nicht schriftlich vereinbarten, unterlassenen, unvollständigen, falsch platzierten oder nicht zuordnungsfähigen Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.
3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe von analogem Bildmaterial (Dias) wird für die Zeit nach Ablauf der Rückgebefrist, wenn sie nicht schriftlicht von Nordlicht verlängert wurde, eine Gebühr in Höhe von 0,50 EUR pro Tag und Bild (Dia) fällig.
4. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes analoges Bildmaterial ist Schadenersatz zu leisten, ohne dass Nordlicht die Höhe des Schadens nachzuweisen hat: Bei Zerstörung oder Verlust in Höhe von 10,00 EUR pro KB-Dia-Duplikat, 20,00 EUR pro Mittelformatdia-Duplikat oder 30,00 EUR pro Großformat-Dia-Duplikat, 400,00 EUR pro Dia-Original oder 800,00 EUR pro nicht wiederholbarem Dia oder anderem Unikat. Bei Beschädigungen entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit zwischen 100,00 EUR und 300,00 EUR pro Dia-Original. Grundsätzlich bleibt beiden Vertragsparteien der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw. geringerer Schaden eingetreten ist.
5. Bei fehlendem Belegexemplar ohne die schriftliche Zustimmung von Nordlicht vor der Verwendung des Bildmaterials ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.
6. Bei fehlendem Urhebervermerk ohne die schriftliche Zustimmung von Nordlicht vor der Verwendung des Bildmaterials ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.
7. Durch diese Zahlungen gemäß Punkt I. werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

J. Verfügungsbeschränkungen, Haftung, Urheberrechte, Verwertungsrechte
1. Nordlicht überträgt dem Kunden grundsätzlich nur das Nutzungsrecht zur Verwendung.
2. Lizenzpflichtiges digitales Bildmaterial ist nach der Nutzung unverzüglich zu löschen.
3. Der Kunde bzw. Verwender ist für die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen von betreffenden Urhebern oder Besitzern verantwortlich, wenn auf dem Bildmaterial geschützte private Objekte, urheberrechtlich geschützte Objekte, geschützte Marken, Bilder, Kunstwerke, o.ä. abgebildet sind. Dies ist nicht erforderlich, wenn ein Bild im Previewfenster der Online-Bilddatenbank oder mit dem Vermerk „Object release vorhanden“ gekennzeichnet ist. In diesem Fall liegt eine Veröffentlichungsgenehmigung des Urhebers, des Rechteinhabers oder des Besitzers vor.
4. Nur bei Bildern mit dem Vermerk „Model release vorhanden“ im Previewfenster der Online-Bilddatenbank, liegt eine Veröffentlichungsgenehmigung abgebildeter Personen vor. Für Bilder mit Personen ohne den Vermerk „Model release vorhanden“ (z.B. Presseaufnahmen, Bilder von Personen der Zeitgeschichte, Bilder von Prominenten, Veranstaltungsaufnahmen, Bilder von Straßenszenen, Bilder von Menschenansammlungen, etc.) liegt Verantwortung für den Einsatz bzw. die Nutzung dieser Bilder beim Kunden bzw. Verwender. Hierbei sind die gesetzlichen Bestimmungen, das allgemeine Persönlichkeitsrecht, der Pressekodex und das Urheberrecht vom Kunden bzw. Verwender zu berücksichtigen.
5. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch den Kunden bzw. Verwender bei der Nutzung von Bildmaterial übernimmt Nordlicht keine Haftung. Nordlicht übernimmt ebenfalls keine Haftung für den Einsatz bzw. die Nutzung unseres Bildmaterials durch den Kunden bzw. Verwender in unzulässiger und/oder gesetzeswidriger Art und Weise oder beim Verstoß gegen unsere allgemeinen Geschäftbedingungen oder unsere Lizenzbestimmungen. Der Kunde bzw. Verwender stellt Nordlicht von allen Ansprüchen etwaiger Dritter frei, die sich aus der Nutzung unseres Bildmaterials ergeben und ist Dritten gegenüber allein schadenersatzpflichtig.
6. Der Kunde bzw. Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) und der gesetzlichen Vorschriften des aktuellen Deutschen Fotorechts verpflichtet.
7. Wir behalten uns die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennen Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an.

K. Sonstige Bestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Nordlicht in Henstedt-Ulzburg.